Kurz gesagt: mehr Rechte für Radfahrer 🏆
Auto- statt Fußgängerampel
Radfahrer auf Radwegen OHNE eigene Radfahrerampel müssen die Autoampel beachten. Andersrum für abbiegende Autofahrer: Wenn die Fußgänger rot haben, gilt für Radfahrer noch grün.
Allerdings sagt der ADFC:
Diese Regelung ist bereits seit 2013 in Kraft, bislang galt aber noch eine Übergangsregelung, um den Kommunen Zeit zu geben, die Ampeln umrüsten zu können. Leider wurde dabei häufig der einfache Weg gewählt, aus Fußgängerampeln kombinierte Fußgänger- und Radfahrerampeln zu machen.
Änderung in Einbahnstraßen
Radfahrer erhalten auch hier Autofahrerstatus: Einbahnstraßen dürfen nur noch in Gegenrichtung befahren werden, wenn es durch Sonderzeichen erlaubt ist.
Eltern auf dem Fußweg
Kinder bis 8 Jahre müssen auf dem Gehweg fahren, auch wenn ein Radweg vorhanden ist. Nun dürfen begleitende Personen ab 16 Jahren ebenfalls auf dem Gehweg fahren.
E-Bikes auf Radwegen
Die Radwegpflicht gilt nun auch für E-Bikes bis 25 km/h (das sind vom Motor angetriebene Fahrräder, Pedelecs helfen nur beim Treten). S-Pedelecs und E-Bikes Abis 45 km/h gelten weiterhin als Kleinkrafträder.
Weiterführende Links:
ADFC: neue Regelung für Radfahrer